Rohrleitungskennzeichnung nach DIN 2403 Rohrleitungen müssen gemäß BGV A 1 § 49 und DIN 2403 gekennzeichnet werden. Dabei stehen die Farben für die Gruppe des Durchflussstoffes (Gruppe 0 bis 9) fest, der mittels Text exakt benannt wird. Bei Durchflussstoffen mit gefährlichen Eigenschaften im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) muss zusätzlich das entsprechende Gefahrensymbol angebracht werden. Einzelschilder für Kennzeichnungen von Rohrleitungen sind mit zwei Pfeilspitzen gefertigt. Mittels einer Schere wird die nicht benötigte Spitze einfach bei der Montage abgeschnitten, um so die Durchflussrichtung zu markieren (siehe Abbildung).
Lieferform: Bogenware mit je 10 Schildern (77 x 16 mm) pro Bogen. Einzelschilder sind in größeren Formaten erhältlich. Bestellung: Geben Sie zusätzlich zur Bestell-Nr. die Nummer des jeweiligen Textes an. Beispiel: B 171.14.001 / G502 für Argon als Bogenware im 10er Nutzen oder F 170.14.001 / D208 für Kondensat.